Anspruch auf Prämienverbilligung bei der Krankenkasse haben Personen und Familien, die am 1. Januar 2026 ihren steuerrechtlichen Wohnsitz im Kanton Luzern haben, die obligatorisch krankenversichert sind und deren Prämien einen bestimmten Anteil des massgebenden Einkommens überschreiten. Massgebend sind die Verhältnisse am 1. November 2025.
(Mitg.) Das Vorgehen für bisherige Bezüger sieht wie folgt aus: Sie erhalten von der Ausgleichskasse entweder ein bereits ausgefülltes Anmeldeformular per Post oder einen Anmeldelink per E-Mail.
Ehepartnerin und Ehepartner sowie Kinder und junge Erwachsene: Eine Anmeldung pro Haushalt genügt. Ehepartner, Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung bis Jahrgang 2001 werden automatisch berücksichtigt.
Junge Erwachsene in Ausbildung der Jahrgänge 2001 bis…