(Mitg.) Sollte die provisorische Rechnung nicht den aktuellen steuerlichen Gegebenheiten (zu hoch oder zu niedrig) entsprechen, kann bei der Abteilung Steuern eine Anpassung beantragt werden. Die provisorischen Steuern 2026 sind bis 31. Oktober zu bezahlen. Für Ausstände wird ab 1. November 2026 ein Verzugszins von 5.0% in Rechnung gestellt und es können rechtliche Inkassomassnahmen eingeleitet werden. Zudem werden für Mahnungen und Betreibungen Gebühren erhoben.