Am 8. März können wir über die Initiative «Arbeit muss sich lohnen» abstimmen. Die Sozialhilfe ist kein Geschenk, sie ist rückzahlpflichtig. Wer Sozialhilfe erhält, hat eine längere Vorgeschichte. Die Gründe für den Sozialhilfebezug sind sehr vielfältig, Krankheiten, Trennung, IV-Abklärung, keine Berufsausbildung usw. Welche Betriebe stellen Personen mit solchen Handicaps ein?
Der Gemeinderat entscheidet anhand der SKOS-Richtlinien, ob und in welchem Umfang eine Person Sozialhilfe erhält oder nicht. Bereits heute hat der Gemeinderat die Möglichkeit, die Sozialhilfe zu kürzen, wenn sich die Person nicht an die geforderten Auflagen hält. Ziel ist es, die Person so schnell wie möglich wieder an einem Arbeitsplatz zu integrieren. Die Initiative will bei den Langzeitbezügern kürzen. Das führt…