Weniger Raserdelikte im Aargau

Mi, 21. Jan. 2015
(Bild: kapo)

Seit zwei Jahren ist die verschärfte Gesetzgebung in Kraft, wonach Raserdelikte konsequent zur Anzeige gebracht werden. Das hat positive Auswirkungen: 2013 wurden 31 Verfahren eröffnet, im vergangenen Jahr waren es noch 17. Dabei wurden 13 Fahrzeuge beschlagnahmt, 6 wurden zurückgegeben.

 

Sogar nur in 9 der 17 Verfahren kam es zu einer Anklage. Die höchste Tempoüberschreitung wurde mit 132 km/h innerorts gemessen. Gerast wird offenbar vor allem in jungen Jahren: Dreiviertel der Beschuldigten sind unter 30 Jahre alt. 10 der 17 Delikte wurden im Ausserortsbereich begangen. Innerorts waren es fünf und auf der Autobahn zwei Verstösse. Elf Raser haben die Schweizer Stattsbürgerschaft, nur einer wohnt nicht in der Schweiz. 

 

Als Raser gilt, wer in einer 30-er-Zone mindestens 70 km/h fährt, inerorts 100 km/h und ausserorts 140 km/h und schneller fährt. Auf der Autobahn ist ein Raser, der das angezeigte Tempolimit um mindestens 80 km/h überschreitet.

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