pd. Die Entsorgung der radioaktiven Abfälle ist eine nationale Aufgabe und ist auf Bundesebene geregelt. Das Auswahlverfahren zu den Standorten für geologische Tiefenlager steht unter der Leitung des Bundesamtes für Energie (BFE). Das Verfahren ist im Sachplan geologische Tiefenlager (SGT) geregelt und erfolgt in drei Etappen. Die Sicherheit von Mensch und Umwelt hat dabei oberste und absolute Priorität. Aktuell befindet sich das Verfahren am Ende der Etappe 2, die mit dem Entscheid des Bundesrats Ende dieses Jahres abgeschlossen werden soll. Voraussichtlich wird neben den Standortgebieten «Jura Ost» (AG) und «Zürich Nordost» (ZH, SH, TG), die von der Nagra 2015 zur vertieften Untersuchung in Etappe 3 vorgeschlagen wurden, auch das Gebiet «Nördlich Lägern» (AG, ZH) weitergezogen.
Durch…