Feuerverbot im Wald wird aufgehoben

Fr, 14. Sep. 2018

(Mitg.) Das von der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), gestützt auf das geltende Brandschutzrecht, erlassene Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern ist aufgehoben. Niederschläge und tiefere Temperaturen haben zu einer leichten Entspannung der Lage geführt. Die Bevölkerung wird daher ersucht, folgende Vorsichtsmassnahmen auch nach dem Ende des Feuerverbots strikte einzuhalten:
– Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.
- Im Wald nur in festen Feuerstellen feuern.
– Feuer nie unbeaufsichtigt lassen und bei starkem Wind und/oder Funkenflug sofort löschen.
– Feuer immer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich versichern, dass das Feuer auch tatsächlich erloschen ist.

Die für Brandschutz und Sicherheit zuständigen Behörden danken der Bevölkerung für das bisher…

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