Nach dem Mitwirkungsverfahren Nutzungsplanung und nachdem der Gemeinderat erst später über die Planung einer Arealüberbauung informiert wurde, hat dieser zum Schutz der städtebaulichen Qualität das Ortszentrum mit einer Gestaltungsplanpflicht überlagert. Die im Einladeverfahren erstellten Testplanungen werden der Bevölkerung am 29. November vorgestellt.
(Mitg.) Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens für die Gesamtrevision der Nutzungsplanung, das vom 13. November bis 12. Dezember 2017 stattgefunden hat, haben zwei Grundeigentümer im Planungsperimeter des Ortszentrums beantragt, ihre Gebäude aus dem kommunalen Inventar der Schutzobjekte zu entlassen. Im April 2018 hat zudem ein Grundeigentümer den Gemeinderat über eine geplante Arealüberbauung im Zentrum informiert, die nicht den in der…