Aufhebung eines öffentlichen Fussweges

Di, 22. Jan. 2019

(Mitg.) Auf den Parzellen Nr. 1071, 2993 und 2540 im Gebiet Äbnet, Gontenschwil, ist im Grundbuch ein öffentliches Fusswegrecht «Öffentlicher Fussweg laut Plan» als Anmerkung eingetragen. Dieser Fussweg existiert schon seit vielen Jahren nicht mehr und kann aufgrund der Bebauung im Gebiet Äbnet auch nicht mehr begangen werden. Der Gemeinderat hat deshalb auf Antrag eines betroffenen Grundeigentümers beschlossen, das Fusswegrecht aufzuheben.

Die Unterlagen liegen vom 14. Januar bis 12. Februar 2019 auf der Gemeindekanzlei während der ordentlichen Öffnungszeiten öffentlich auf. Allfällige Einsprachen gegen die Fusswegaufhebung sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat, Gontenschwil, schriftlich einzureichen und haben einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten.

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