Departement Gesundheit und Soziales (DGS) überprüft im Fall des sexuellen Missbrauchs durch einen Psychiater die internen Abläufe und Entscheidungsprozesse
(Mitg.) Das Bezirksgericht Aarau hat Ende 2017 einen im Kanton Aargau tätigen Psychiater wegen sexueller Ausnützung einer Notlage verurteilt. Beim Departement Gesundheit und Soziales (DGS) wurde eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht, weil der Kantonsarzt nach erster Kenntnisgabe des Falls keine Massnahmen ergriffen hatte. Regierungsrätin Franziska Roth, Vorsteherin DGS, traf sich mit dem Missbrauchsopfer und liess sich aus erster Hand über den Fall informieren. Die departementsinterne Behandlung des Falls wird nun aufgearbeitet, um erkannte Schwachstellen zu verbessern.
Die Patientin hatte sich nach dem über einen längeren Zeitraum…