(Mitg.) Am 5. Juni 2018 hat der Grosse Rat die Änderung des Waldgesetzes des KantonsAargau (AWaG) beschlossen, wonach mit dem kantonalen Waldgrenzenplan flächendeckend rechtsverbindliche, statische Waldgrenzen eingeführt werden. Am 1. Januar 2019 ist die entsprechende Gesetzesänderung in Kraft getreten. Damit erfolgt der Wechsel von dynamischen (Einwachsen möglich) zu festen, statischen Waldgrenzen. Der kantonale Waldgrenzenplan liegt vom 1. bis 30. September 2019 in den Einwohnerdiensten im Parterre des Gemeindehauses öffentlich auf. Die öffentliche Auflage erfolgt sowohl in der Gemeinde als auch in digitaler Form.Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist bei der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22,…