Straftaten von Jugendlichen geraten immer wieder in den Fokus der Öffentlichkeit. Die Jugendanwaltschaft ist verantwortlich für die Untersuchung straffälliger Jugendlichen zwischen 10 und 18 Jahren. Ebenfalls ist sie zuständig für den Erlass von Strafbefehlen bei leichteren Fällen und für die Anklageerhebung vor Jugendgericht sowie für den Vollzug sämtlicher Urteile. Hans Melliger ist seit 1988 Jugendanwalt und seit 2005 Leiter der Jugendanwaltschaft des Kt. Aargau.
Worin bestehen für Sie die grössten Unterschiede zwischen dem Erwachsenen- und Jugendstrafrecht?
Glücklicherweise hat man erkannt, als man das Jugendstrafrecht 1942 geschaffen hat, dass Jugendliche anders behandelt werden müssen als Erwachsene. Wegleitend für die Anwendung des Jugendstrafgesetzes sind der Schutz und die…