«Der Regen geht tiefer in den Boden hinein als der Hagel!»

Di, 17. Dez. 2019

Straftaten von Jugendlichen geraten immer wieder in den Fokus der Öffentlichkeit. Die Jugendanwaltschaft ist verantwortlich für die Untersuchung straffälliger Jugendlichen zwischen 10 und 18 Jahren. Ebenfalls ist sie zuständig für den Erlass von Strafbefehlen bei leichteren Fällen und für die Anklageerhebung vor Jugendgericht sowie für den Vollzug sämtlicher Urteile. Hans Melliger ist seit 1988 Jugendanwalt und seit 2005 Leiter der Jugendanwaltschaft des Kt. Aargau.

Worin bestehen für Sie die grössten Unterschiede zwischen dem Erwachsenen- und Jugendstrafrecht?

Glücklicherweise hat man erkannt, als man das Jugendstrafrecht 1942 geschaffen hat, dass Jugendliche anders behandelt werden müssen als Erwachsene. Wegleitend für die Anwendung des Jugendstrafgesetzes sind der Schutz und die…

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POLIZEINACHRICHTEN

Leimbach: E-Scooter-Fahrer stürzt

und verletzt sich schwer

Am Mittwoch, 13. August, um 20.45 Uhr, fuhr ein E-Scooter-Fahrer mit stark überhöhter Geschwindigkeit auf dem Radweg zwischen Zetzwil und Leimbach. Eine Patrouille der Kantonspolizei Aargau sah ihn und gab ihm das Haltezeichen. Der Mann missachtete dieses und bog auf einen Feldweg ab.

Die Patrouille fuhr weiter ins Dorf. Unterwegs winkte ein Landwirt die Polizisten herbei. Er hatte beobachtet, wie der E-Scooter-Fahrer …