Kinderbetreuung wird unterstützt

Fr, 13. Dez. 2019

Das Bundesamt für Sozialversicherungen anerkennt den Kanton Aargau als beitragsberechtigt für Finanzhilfen der familienergänzenden Kinderbetreuung. Für die geleisteten Subventionserhöhungen im Schuljahr 2018/2019 erhalten die anspruchsberechtigten Aargauer Gemeinden finanzielle Unterstützung vom Bund in der Höhe von 1,9 Millionen Franken.

(Eing.) Der Bund gewährt seit Mitte 2018 Finanzhilfen für die Erhöhung von kantonalen und kommunalen Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung. Ziel ist, dass sich die Kantone und Gemeinden stärker an der Finanzierung der Kinderbetreuung beteiligen, um dadurch die Drittbetreuungskosten der Eltern zu reduzieren. Um die finanzielle Belastung der Kantone und Gemeinden zu minimieren, sieht der Bund eine auf drei Jahre befristete und degressiv…

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POLIZEINACHRICHTEN

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