Genug!
«Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, und wenn er noch die Wahrheit spricht.» Wie wahr! Dieses Sprichwort kommt uns blitzartig in den Sinn, wenn wir den Bericht der Aufsichtsbehörde über das Verhalten unseres Bundesanwalts Michael Lauber lesen. Um es vorwegzunehmen: Zu den Qualitäten eines jeden Bundesanwalts sollte neben juristischer Sachkenntnis vor allem eines gehören: Integrität, Loyalität und Verlässlichkeit. Und dies zwingend. Das nun abgeschlossene Disziplinarverfahren gegen Lauber zeigt leider ein völlig anderes Bild. Die Aufsichtsbehörde gelangt zum Schluss, dass der Herr Bundesanwalt verschiedene Amtspflichten verletzt und gleichzeitig mehrfach die Unwahrheit gesagt hat. Unter anderem auch im Zusammenhang mit dem damaligen Treffen mit Fifa-Präsident Infantino. Lauber…