Neue Regelung für Spitäler und Heime

Do, 14. Mai. 2020

(Mitg.) Das Departement Gesundheit und Soziales hat zum Schutz der besonders gefährdeten Personen ein faktisches Besuchsverbot in Spitälern und Heimen erlassen. Besuche waren nur in Ausnahmefällen und unter speziellen Voraussetzungen möglich. Mit der neuen Regelung für Spitäler und Heime, die am 11. Mai 2020 in Kraft getreten sind, fand dort, wo es die aktuelle Lage zulässt, ein Wechsel vom grundsätzlichen Besuchsverbot zum kontrollierten Besuchsrecht statt.

Was heisst kontrolliertes Besuchsrecht? Besucher müssen sich anmelden und – zwecks Rückverfolgbarkeit – registrieren. Weiter ist eine Gesundheits-Checkliste auszufüllen. Der Besuch hat zudem in kontrollierten und geschützten Begegnungszonen stattzufinden. Die Institutionsleitung legt die genauen Rahmenbedingungen in Form eines…

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