Direkte Nachkommen zahlen im Kanton Aargau keine Erbschaftssteuern. Sobald der Verwandtschaftsgrad abnimmt, steigt die Steuerbelastung bei Erbschaften stark an. Nichtverwandte oder im Konkubinat lebende Partner zahlen je nach Erbschaftsbetrag zwischen 12 und 32 Prozent, sofern das Konkubinat noch nicht 5 Jahre gedauert hat.
Unter die Erbschaftssteuer fällt das Vermögen, das durch die gesetzliche Erbfolge, Verfügung von Todes wegen, Schenkung oder eine andere Zuwendung anfällt, der keine oder keine gleichwertige Leistung der empfangenden Person gegenübersteht. Nicht der Besteuerung unterliegen Vermögensanfälle, die von der empfangenden Person im Zeitpunkt der Zuwendung als Einkommen oder Gewinn versteuert werden oder die aufgrund des Steuergesetzes steuerfrei sind.
Steuerfrei sind…