Vom 1. bis 31. März 2021 liegen die Projektpläne, der Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle «K333 Neubau Gehweg Lenzstrasse» in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und sind während der Öffnungszeiten einsehbar. Zudem werden die Unterlagen auch auf der Internetseite www.ag.ch/ auflage-strassenprojekte abrufbar sein.
(Mitg.) Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Unterhalt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der Entscheid über das Bauprojekt gilt als Enteignungstitel.
Grünabfuhr und Häckseldienst
Die nächste Grünabfuhr wird am Mittwoch, 3. März durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass nur die…