Als Grund für die Verlagerung der Baulandflächen auf die Städte wird der Zuzug von steuerkräftigen Privatpersonen und Firmen genannt. Offensichtlich wird den ländlichen Gebieten das Recht auf zahlungskräftige Steuerzahler oder die Ansiedlung neuer Firmen aberkannt.
In der überparteilichen Motion verlangen die Grossräte vom Regierungsrat, eine Baulandbörse zu etablieren, um sicherzustellen, dass das verfügbare und aktuell nicht benötigte Bauland im Kanton in diejenige Aargauer Gemeinden verlagert werden kann, wo ein Bedarf nachgewiesen ist.
Das heisst konkret, dass alle privaten Baulandflächen kantonal versteigert werden könnten. In einer ersten Phase würden die Preise für unsere regionalen Bauparzellen steigen, was die privaten Eigentümer freuen dürfte. Nach dem Verkauf allerdings würde…