Wichtige Punkte in der Revision Raumplanungsgesetz Bund: Die Revision wird nicht auf einen Schlag umgesetzt: Sie erfordert zunächst die Anpassung der kantonalen Richtpläne. Die Kantone haben dafür fünf Jahre Zeit. Nachher sind die Nutzungspläne der Gemeinden dafür abzustimmen. Dann erst kommt es zur eigentlichen Bereinigung der Bauzonen. Es ist damit zu rechnen, dass die Bereinigung der Bauzonen letztlich bis zu 20 Jahre dauern kann. An der förderalistischen Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden wird durch die Gesetzesänderung nicht gerüttelt. Die Raumplanung bleibt in erster Linie Sache der Kantone und Gemeinden. Zustimmung zur Revision heisst, schonender Umgang mit der Landschaft und Bedingung für einen entwicklungsfähigen Wirtschaftsstandort mit hoher Lebensqualität.…