(Mitg.) Gemäss des Abfallreglements der Gemeinde Leimbach AG haben die Gebühren die Kosten der Abfallwirtschaft zu 100 Prozent zu decken. Die Gebührenanpassung liegt in der Kompetenz des Gemeinderates und kann jährlich im Rahmen der effektiv anfallenden Entsorgungskosten angepasst werden. Als Berechnungsbasis für eine Gebührenanpassung dient die letzte abgeschlossene Rechnung. Nach Abschluss der Rechnung 2022 weist der Haushaltkehricht einen Deckungsgrad von rund 132 Prozent und die Grünabfuhr einen von 48 Prozent aus. Insgesamt resultiert eine Überdeckung von 8 Prozent.
Die letzte Gebührenanpassung erfolgte per 1. Juni 2021. Die Preise für die Kehrichtgebühren wurden um 25 Prozent reduziert. Bei den Grünabfuhrgebühren wurden jedoch keine preislichen Veränderungen vorgenommen.
Wie auch…