Die Abteilung Verkehr des Kanton Aargau liess im Einvernehmen mit den Gemeinden sowie den Regionalplanungsverbänden die Anpassung des kantonalen Überbauungsplans «Neue Suhrentalstrasse – Landstrasse G» / Kantonaler Nutzungsplan «K108 Suhrentalstrasse» vom 27. August 1974 erarbeiten.
(Mitg.) Ein Ausbau der K108 auf vier Spuren im Perimeter des KÜP ist aus heutiger strategischer Sicht mittelfristig nicht erforderlich, in Zukunft aber nicht auszuschliessen. Der bestehende KÜP soll angepasst werden, um die Ausbaubedürfnissen für die K108 zu sichern sowie den Nutzungsbedürfnissen einer erweiterten, vom KÜP tangierten Gewerbezone (Neumatte) auf dem Gemeindegebiet Hirschthal Rechnung zu tragen. Der KÜP soll in der Form eines neuen, den heutigen und künftigen Verhältnissen entsprechenden…