Sozialhilfe ist kein Wunschprogramm, sondern das letzte Auffangnetz unseres Sozialstaates. Wer sie bezieht, lebt am Existenzminimum – freiwillig entscheidet sich kaum jemand für ein Leben mit minimalem Grundbedarf und strengen Auflagen. Die meisten Menschen geraten durch einschneidende Ereignisse in Not: Krankheit, Jobverlust, Scheidung oder ein Unfall. Das kann jede und jeden treffen.
Unsere Bundesverfassung garantiert in Artikel 12 das Recht auf Hilfe in Notlagen. Dieses Recht schützt die Menschenwürde und verhindert, dass Menschen aus der Gesellschaft fallen. Sozialhilfe stabilisiert nicht nur Einzelne, sondern auch das Gemeinwesen. Sie reduziert Folgekosten durch Gesundheitsprobleme und soziale Ausgrenzung.
Die kantonale Initiative «Arbeit muss sich lohnen» der Jungen SVP, über die…