Bundesgericht weist aufschiebende Wirkung ab
Das Bundesgericht hat der Beschwerde keine aufschiebende Wirkung erteilt. Die Gesamtrevision der Ortsplanung (2. Etappe) ist somit ab sofort für das ganze Gemeindegebiet anwendbar.
(Mitg.) Das Bundesgericht hat einen Zwischenentscheid gefällt und das Gesuch der Beschwerdeführer um aufschiebende…





