Die Heiratsstrafe aufheben und Ja zur 13. AHV-Rente
Die Heiratsstrafe ist keine Strafe, da Konkubinatspaare eine 30-Prozent-Erbschaftssteuer bezahlen müssen, wenn ein Teil stirbt, Verheiratete bezahlen keine Erbschaftssteuer, wenn ein Teil stirbt – ist das dann gerechtfertigt?? Verheiratete sehen nur die Nachteile, aber sie bedenken nichtd dass…