Aus dem Gemeindehaus
(Mitg.) Eine Person oder Familie, die Kinder unter 12 Jahren betreut, wird zur meldepflichtigen Tagesfamilie, wenn diese Betreuung gegen Entgelt erfolgt. Die Gemeinde hat den Auftrag, das Tagespflegeverhältnis zu beaufsichtigen. Das Meldeformular muss bei den Sozialen Diensten eingereicht werden.