Drittmeldepflicht
(Mitg.) Der Gemeinderat Reinach informiert, dass gemäss kantonalem Register- und Meldegesetz Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer verpflichtet sind, Ein-, Um- und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern den Einwohnerdiensten zu melden. Es stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung, diese sogenannten…




