Steuerliche Änderungen
Erhöhung Kinderdrittbetreuungsabzug bei der direkten Bundessteuer
Für Kinderdrittbetreuungskosten können Eltern ab der Steuererklärung 2023 bis zu 25'000 Franken pro Kind von dem für die direkte Bundessteuer massgeblichen Einkommen abziehen. Der bisherige maximale Abzug lag bei 10'100 Franken pro…