Ab 2025 nachträgliche Einzahlungen in Säule 3a möglich
2026 wird es möglich sein, in die Säule 3a nachzuzahlen. Erlaubt werden aber nur Nachzahlungen für unvollständige Einzahlungen ab dem Jahr 2025.
Beitragslücken in der Säule 3a können zukünftig geschlossen werden. Die entsprechenden Verordnungsänderungen treten per 1. Januar 2025 in Kraft. Sie…