So leichtfertig und ohne Not soll im Zentrum von Beinwil am See kein Land mehr verkauft werden, das sich im Eigentum der Gemeinde befindet. Das entschied die Gemeindeversammlung, die den Gemeinderat in der Frage eines Liegenschaftsverkaufs an der Häsigasse zurückgepfiffen hat.
Einiges zu reden gab auch die Teilrevision des Bestattungs- und Friedhofreglementes. Die von der Versammlung genehmigte Teilrevision sieht vor, den Angehörigen künftig auch bei den Gemeinschaftsgräbern nur die wirklich anfallenden Kosten weiter zu verrechnen.
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