Der Regierungsrat des Kantons Aargau und die Gemeindeverbände sind sich einig über wichtige steuerliche Projekte, die in den nächsten Monaten umgesetzt werden sollen. Mit einer gemeinsamen Vereinbarung werden die Finanzierung sowie die zukünftige Weiterentwicklung der gemeinsam genutzten Steuerinformatik sichergestellt.
(Mitg.) Die Gemeinden sind für die Veranlagung und den Bezug (ohne direkte Bundessteuer) der Einkommensund Vermögenssteuern der natürlichen Personen zuständig. Für diese Aufgaben stellt der Kanton den Gemeinden gegen eine kostendeckende Entschädigung ein gemeinsames elektronisches Veranlagungssystem zur Verfügung. Im Jahr 2019 wird das technisch erneuerte Veranlagungssystem in Betrieb genommen.
Neue Vereinbarung für Steuerinformatik der Gemeinden
Aus diesem Anlass prüften…