Neues Sozialversicherungsrecht: Im Zweifel gegen den Angeklagten

Fr, 16. Nov. 2018

Macht sich einer in den Augen eines Betroffenen als Mörder oder Dieb verdächtig, so geht man zur Polizei. Diese neutrale, finanziell unabhängige und öffentlich kontrollierte Instanz wird dem Verdacht nachgehen. Falls dazu eine Observation, eine Hausdurchsuchung etc. erforderlich scheint, so beurteilt ein Richter, ob sie angemessen ist – schliesslich ist nicht jeder Verdächtigte auch tatsächlich ein Täter. Geht es nach dem neuen Sozialversicherungsrecht und macht sich jemand in den Augen einer Sozialversicherung verdächtig, zu Unrecht Krankentaggeld, AHV-Ergänzungsleistungen oder IV zu beziehen, so beauftragt sie einen Privatdetektiv. Dieser ist in erster Linie der Versicherung Rechenschaft schuldig, er wird ja von ihr bezahlt, kontrolliert und in seiner Leistung bewertet. Falls für den…

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