Im Vorfeld der Gemeindeversammlung in Beinwil am See kam es kürzlich beinahe zu einem kleineren «Eklat». Grund: Ein auswärtiger Liegenschaftsbesitzer und somit nicht stimmberechtigter Mitbürger verteilte im Foyer des Löwensaals Flugblätter, die sich klar gegen die neue Bau- und Nutzungsordnung BNO der Gemeinde richteten. Diese Flugblatt-Aktion rief den Gemeindeammann auf den Plan. Dieser forderte den Gast auf, die Flugblattaktion einzustellen. Er begründete seine Intervention damit, dass im unmittelbaren Bereich des Eingangs zum Versammlungslokal keine solchen Aktivitäten geduldet würden. Vor allem auch deshalb nicht, weil die grosse Mehrheit der Stimmbürger den «Aktivisten» nicht kannte und deshalb nicht wissen konnte, ob es sich bei seiner Person allenfalls um einen Vertreter der…