Drei Dinge gilt es zu beachten: Mit Weitsicht planen, nachhaltig investieren, Steuern optimieren.
Denn Liegenschaftsunterhalt ist nicht gleich Liegenschaftsunterhalt. Werterhaltende, wertvermehrende Aufwendungen, Lebenshaltungskosten, Investitionskosten, Anlagekosten, Unterhaltskosten, Investitionen in Energiesparmassnahmen, haben Sie noch den Durchblick?
Planen Sie früh genug. Besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihrem Steuerberater, bevor Sie mit dem Umbau beginnen.
Anhand des Merkblattes «Liegenschaftsunterhalt des Kantons Aargau» kann er Ihnen den Unterschied von Investitionen und Aufwendungen erklären und z. B. anschaulich aufzeigen, wann eine Sitzplatzverglasung in der Steuererklärung abzugsberechtigt ist und wann nicht. Neu sollten auch den energiesparenden und dem Umweltschutz…