Eingabefrist wurde verlängert

Do, 08. Jul. 2021

Gesuche für Härtefallhilfe können neu bis zum 30. September 2021 eingereicht werden. Zurzeit prüfen die Departemente Volkswirtschaft und Inneres sowie Finanzen und Ressourcen, wie die Mittel aus der Bundesratsreserve sinnvoll eingesetzt werden können.

Den Covid-19-geschädigten Unternehmen bleibt etwas mehr Zeit, um ihr Gesuch für Härtefallhilfe einzureichen. Der Regierungsrat hat die Frist für die Einreichung von Gesuchen um Härtefallhilfe um drei Monate verlängert. Neu können Unternehmen ihren Antrag bis zum 30. September 2021 über die Onlineplattform www.ag.ch/ wirtschaftsmassnahmen einreichen.

Verwendung der Bundesratsreserve in Erarbeitung

Zurzeit erarbeiten die Departemente Volkswirtschaft und Inneres sowie Finanzen und Ressourcen eine Grundlage für die Verwendung der Mittel aus der…

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