Am 25. September 2022 stimmt das Aargauer Stimmvolk neben den vier Eidgenössischen Vorlagen auch über eine kantonale Vorlage ab. Bei dieser Vorlage geht es um die sogenannte Stellvertreterregelung, wonach sich Mitglieder des Grossen Rates während mindestens drei Monaten vertreten lassen können. Die Gründe für eine Vertretung sind dabei klar definiert: Mutterschaft, Unfall oder Krankheit. Dabei sollen die bei den letzten Grossratswahlen nicht gewählten Personen mit den meisten Stimmen auf den Wahllisten die Möglichkeit erhalten, die Stellvertretung zu übernehmen.
Das Hauptargument der Befürworter besteht darin, dass durch die Abwesenheit infolge des Mutterschaftsurlaubes der Grosse Rat nicht vollzählig sein kann und dadurch Stimmen verloren gehen. Dies ist zwar richtig, jedoch ist der…