Aus dem Gemeindehaus
(Mitg.) Für den Bezug von Lebensmitteln bei der Ausgabestelle in Oberkulm sind berechtigt: Sozialhilfeempfänger / IV-Bezüger; Personen mit geringem Einkommen; Alleinerziehende; Stellensuchende; Menschen, welche knapp am oder unter dem Existenzminimum gemäss SKOS oder AHV / IV-Richtlinien leben.…