Steuerschulden abgeschrieben
(Mitg.) Auf Antrag der Finanzverwaltung stimmt der Gemeinderat zu, rund 2500 Franken an nicht einbringbaren Steuerschulden und Gebühren abzuschreiben. Die Finanzverwaltung wird beauftragt, die ausstehenden Guthaben in den nächsten Jahren einzufordern.