Wer in den Gemeinderat will, soll sich melden
(Mitg.) Nachdem auch innerhalb der Nachmeldefrist bis zum 4. März 2020 keine Kandidaturen für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 eingegangen sind, ist gemäss § 33 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) innert 6 Monaten seit dem…