(Mitg.) Im Zeitraum von Januar 2020 bis Dezember 2020 konnten in beachtliche 59 Sozialhilfedossiers eingestellt werden. Gründe für die Fallabschlüsse sind Wegzüge aus der Gemeinde oder ein eigenes Einkommen, welches Sozialhilfeleistungen nicht länger notwendig macht. Es gilt der Grundsatz, dass bezogene Sozialhilfegelder rückerstattungspflichtig sind. Gegenüber den Einstellungen stehen im Jahr 2020 67 Fallaufnahmen für materielle Hilfe. Eine Häufigkeit von neuen Sozialhilfefällen im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus ist noch nicht auszumachen.