Mit Besonnenheit hat das Parlament in der laufenden Legislatur nicht geglänzt. Entweder blieben seit langem überfällige Anliegen auf der langen Bank liegen, um dann urplötzlich und übereilt durchgewunken zu werden. Anhand des Beispiels, der drohenden Energielücke entgegenzuhalten, beschlossen beide Räte am 30. September 2022 «Einmalvergütungen für Photovoltaik Grossanlagen». Damit können 60 Prozent der Investitionen vom Bund vergütet werden. Auf den ersten Blick ein Beitrag zur Lösung unserer Energielücke. Meinte man. Das Erwachen kam schnell. Denn die Subventionen werden nur gewährt, wenn 10 Prozent der erwarteten Leistung der Anlagen bis 2025 zur Verfügung stehen. Etwas, das bautechnisch kaum machbar ist. Wenn doch, kann der produzierte Strom mangels Übertragungsleitungen nicht zu den…