(Mitg.) Die Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2018 hat das Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung genehmigt. Das Reglement ist nach Ablauf der Referendumsfrist am 13. Juli 2018 in Rechtskraft erwachsen und tritt ab 1. August 2018 in Kraft. Anspruch haben die erziehungsberechtigten Eltern resp. der erziehungsberechtigte Elternteil, wenn der Hauptwohnsitz des Kindes in Kölliken ist. Unter anderem ist zudem eine gleichzeitige Arbeitsfähigkeit, berufliche Aus- oder Weiterbildung oder die Teilnahme an Eingliederungsmassnahmen der ALV oder IV der Erziehungsberechtigten Voraussetzung für den Bezug von Beitragsleistungen. Als Mindestarbeitspensum gelten 120 Stellenprozent bei Paaren bzw. 20 Stellenprozent bei Alleinerziehenden. Das Gesuch um eine Beitragsleistung kann ab sofort bei…