Im Rahmen der Nutzungsplanungsrevision hat der Gemeinderat vor drei Jahren den Kommunalen Gesamtplan Verkehr (KGV) beschlossen. Der Massnahmenkatalog sieht unter anderem eine Verkehrsberuhigung der Wohnquartiere vor.
Konkret sollen dabei temporeduzierte Zonen in Wohnquartieren geprüft und umgesetzt werden. Der Gemeinderat hat anlässlich der letzten Klausurtagung die Prüfung der Einführung von Tempo-30-Zonen als Legislaturziel verabschiedet. Abweichungen gegenüber der allgemein geltenden Höchstgeschwindigkeit (innerorts Tempo 50) müssen im Rahmen eines Gutachtens untersucht und begründet werden. Die Prüfung des Gutachtens erfolgt durch das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tief-bau. Die Ballmer + Partner AG, Aarau,hat den Auftrag für die Erarbeitung eine Gutachtens «Tempo 30»…