Neue Zuständigkeiten im Luzerner Wald

Fr, 27. Jul. 2018

Das revidierte Waldgesetz bringt neue Zuständigkeiten im Luzerner Wald. Forstfachpersonen der regionalen Waldorganisationen (RO) können neu im Auftrag der Dienststelle Landwirtschaft und Wald auch Waldeigentümer betreuen, die nicht einer RO angeschlossen sind. Bisher war für sie der Revierförster zuständig. Die Änderung tritt mit dem revidierten Waldgesetz am 1. Juli 2018 in Kraft.

(Mitg.) Mit dieser Neuerung soll die Zusammenarbeit im Luzerner Wald weiter verbessert werden. Zudem können die RO über den direkten Kontakt zu den Waldeigentümer/innen neue Mitglieder gewinnen und dadurch den Organisationsgrad im Luzerner Wald weiter erhöhen.

Für die Beratung im Auftrag der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) ist wie bisher zuständig: Thomas Tanner, Betriebsförster,…

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