(Mitg.) Das Regionale Führungsorgan (RFO) Suhrental-Uerkental hat in den Gemeinden des Bevölkerungsschutzverbandes ein generelles Feuerungsverbot im Wald verfügt. Das Feuerungsverbot gilt auch für befestigte Feuerstellen sowie Unterstände und Waldhütten mit Kamin. Ebenfalls sei im Siedlungsgebiet äusserste Vorsicht geboten, schreibt das RFO weiter. Auch ausserhalb des Suhren- und Uerkentals ist beim Umgang mit Feuer besondere Vorsicht verlangt.