Dieses Jahr sollte den Themen Steuererklärung und Mahngebühren im Kanton Aargau Beachtung geschenkt werden.
Für Mahnungen nicht rechtzeitig eingereichter Steuererklärungen werden neu Gebühren erhoben. Die Gebühr für die erste Mahnung beträgt 35 Franken, für die zweite Mahnung 50 Franken. Sparen Sie sich diese Gebühren, indem Sie die Fristen beachten und rechtzeitig Fristverlängerungen beantragen. Wir kümmern uns gerne darum.
Ist Ihnen Ihre Zeit zu wertvoll, um sich jedes Jahr mit Ihrer Steuererklärung herumschlagen zu müssen und ständig neue Merkblätter durchzulesen? Oder möchten Sie schlicht Ihre Steuersituation von Spezialisten überprüfen lassen? Dann wenden Sie sich an unser Hypi-Steuerteam.
Unsere Steuerspezialisten erledigen das gerne für Sie!
Die Spezialisten des Steuerteams der…