Der Regierungsrat will die Gewinnsteuern von ertragsstarken Unternehmen ab 2022 in drei Etappen reduzieren. Damit erfüllt er ein grosses Anliegen der Aargauer Wirtschaft. Die Gemeinden sollen über einen Zeitraum von vier Jahren durch den Kanton teilweise für ihre Steuerausfälle entschädigt werden. Auch für die natürlichen Personen ist eine Entlastung vorgesehen, indem der Pauschalabzug für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen deutlich erhöht werden soll.
(Mitg.) Die im Aargau ansässigen Unternehmen müssen mit dem heutigen Zweistufentarif Gewinne über 250’000 Franken zu 18,6 Prozent versteuern (Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern). Die Steuerbelastung in diesem ertragsstarken Segment soll zwischen 2022 und 2024 auf 15,1 Prozent reduziert werden. Ab 2024 verfügt der Kanton Aargau…