Belastete Quelle bleibt abgetrennt

Do, 06. Mai. 2021

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Zwischenentscheid den Höchstwert für Chlorothalonil-Abbauprodukte aufgehoben. Hinweise über eine gesundheitliche Gefährdung dürfen nicht mehr gemacht werden. Der Gemeinderat Unterkulm hat trotzdem entschieden, dass die mit Chlorothalonil belastete Quellfassung abgetrennt bleibt.

(Mitg.) Im Rahmen gezielter Trinkwasseruntersuchungen wurden im Oktober 2019 Chlorothalonil-Rückstände im Unterkulmer Trinkwasser festgestellt. Die zur Hauptsache belastete Quelle Tüelen Nr. 10 musste als Sofortmassnahme gestützt auf die bundesrechtlichen Vorgaben vom Netz getrennt werden. Seither fliessen rund 95 bis 120 Liter Wasser pro Minute in einen Überlauf.

Kein Verständnis für Entscheid

Seit Januar 2020 ist die Verwendung von Produkten mit Chlorothalonil…

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