Der Gemeinderat hat im Juni 2020 die eingereichte Initiative «Traktandierung und Beschlussfassung Eigentrassierung WSB/ Böhlerknoten und Dekretsbeitrag der Gemeinde Unterkulm» als «Nichtzustandegekommen» beurteilt. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Kanton nun abgewiesen und der Entscheid des Gemeinderates wurde bestätigt.
(Mitg.) Am 26. März 2020 reichte das Initiativkomitee das Initiativbegehren «Traktandierung und Beschlussfassung Eigentrassierung WSB/Böhlerknoten und Dekretsbeitrag der Gemeinde Unterkulm» ein. Der Gemeinderat hat gegenüber dem Initiativkomitee schon vor Beginn der Unterschriftensammlung transparent dargelegt, dass nach Meinung des Gemeinderates die Initiative nicht zulässig ist. Sowohl für die bauliche Planung und Realisierung, wie auch für die Festlegung des…