Teilrevision der Ortsplanungen

Do, 27. Mai. 2021

Im Sinn des kantonalen Planungs- und Baugesetzes erfolgt vom 31. Mai bis am 30. Juni die öffentliche Auflage der Teilrevision der Ortsplanungen Rickenbach.

(Mitg.) Im Sinn der §§ 6 und 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG, SRL Nr. 735) wird die Teilrevision der Ortsplanungen (Rückzonungen, Gewässerraumfestlegung, Aufhebung der Gewässerbaulinien) bei der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Im Sinne der §§ 6 und 13 wird gleichzeitig der Kommunale Richtplan zur Festlegung der Weiler-Typen und Wanderwege bei der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Nähere Informationen werden in diesen Tagen sämtlichen er Haushalten mittels Flyer zugestellt. Die Unterlagen können während 30 Tagen, vom 31. Mai bis 30. Juni, bei der Gemeindeverwaltung oder im Internet unter

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