Neue Zuständigkeiten im Luzerner Wald
Das revidierte Waldgesetz bringt neue Zuständigkeiten im Luzerner Wald. Forstfachpersonen der regionalen Waldorganisationen (RO) können neu im Auftrag der Dienststelle Landwirtschaft und Wald auch Waldeigentümer betreuen, die nicht einer RO angeschlossen sind. Bisher war für sie der Revierförster…






