Änderung bei der Prämienverbilligung
Das Gesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung hat nennenswerte Änderungen ab dem Prämienverbilligungsjahr 2017 zur Folge. So müssen höhere Einküfte und Vermögensänderungen innerhalb von 60 Tagen direkt der SVA gemeldet werden. Neuanmeldungen könne bis Ende Jahr vorgenommen werden.









